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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Reform der Grundsteuer zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.

Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem Bundesmodell.

Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das FA den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet es anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.

Entscheidend für alle Angaben, die Grundstückseigentümer dem Finanzamt übermitteln, ist dabei der Stand zum Stichtag 1.1.2022.

Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1.7.2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.


Stand: März/2022