Steuer-ID ab 2022 auch im Minijob
Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2022 die Steuer-IDs ihrer gewerblichn Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Zudem müssen sie in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben.
Die Steuer-ID ist eine persönliche Identifikationsnummer, die nur einmal vergeben wird und dauerhaft gültig bleibt.
Stand: März/2022