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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Steuererklärungsfrist 31.10.2022

Am 31.10.2022 endet grundsätzlich die Frist zur Abgabe der Erklärungen zur Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer für das Jahr 2021.
Die Abgabefrist wird allgemein bis zum 31.08.2023 verlängert, wenn die Erklärungen von einem Steuerberater angefertigt werden.

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung wird das Finanzamt grundsätzlich einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei Nichtabgabe ergeht in der Regel ein Schätzungsbescheid, der häufig zu einer höheren Steuerzahlung führt.


Stand: August/2022