Wichtige Termine zum Jahresende
Kurz vor dem Ende des Kalenderjahres sind regelmäßig mehr steuerliche Termine zu beachten als im Laufe des Jahres:
- bis zum 30. November 2022 kann beim Finanzamt noch ein Antrag auf Berücksichtigung eines Freibetrags gestellt werden.
- bis zum 31. Dezember 2022 können Arbeitnehmer, die nicht veranlagungspflichtig sind, eine Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 2018 beantragen (sog. Antragsveranlagung).
Stand: November/2022