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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Wichtige Termine zum Jahresende

Kurz vor dem Ende des Kalenderjahres sind regelmäßig mehr steuerliche Termine zu beachten als im Laufe des Jahres:

- bis zum 30. November 2022 kann beim Finanzamt noch ein Antrag auf Berücksichtigung eines Freibetrags gestellt werden.

- bis zum 31. Dezember 2022 können Arbeitnehmer, die nicht veranlagungspflichtig sind, eine Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 2018 beantragen (sog. Antragsveranlagung).


Stand: November/2022