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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Steuerrechtsänderungen 2007

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 ergeben sich diverse steuerliche Veränderungen, die grundsätzlich ab dem 01.01.2007 gelten. Nachfolgend einige wesentliche Änderungen:

- Streichung der Abzugsmöglichkeit von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 km.

- Anhebung des Steuersatzes für Spitzenverdiener von 42% auf 45% (Reichensteuer). Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit) ist ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1.1.2008 gewährt wird.

- Absenkung des Sparerfreibetrags von € 1.370 / € 2.740 auf € 750 / € 1.500.

- Gewährung des Kindergelds / Kinderfreibetrags nur mehr max. bis zum 25. Lebensjahr (bisher 27. Lebensjahr). Allerdings ist hier eine Übergangsregelung vorgesehen.

- Abschaffung des Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, sofern dieses nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung ist das Arbeitszimmer nur dann, wenn dort mindestens die Hälfte der Betätigung erfolgt.


Stand: Januar/2007