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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Beitragssatz Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Der Gesetzgeber erhöht zum 01.01.2011 die Beitragssätze in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Die Insolvenzgeldumlage liegt 2011 bei 0,00 Prozent.

Ab dem 01.01.2011 beträgt der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung 15,5%, der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wurde auf 3,00 % erhöht.

Die Beitragssätze in der Renten- und Pflegeversicherung bleiben unverändert.


Stand: Januar/2011