Steuervereinfachungsgesetz 2011
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat den Bundesrat passiert und kommt grundsätzlich ab dem 01.01.2012 zur Anwendung.
Es ergeben sich u.a. folgende Neuerungen:
- Vereinfachung bei der Entfernungspauschale
Die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt ab 2012 nur noch jahresbezogen, so dass die tageweise Gegenüberstellung von Fahrkartenpreisen und Entfernungspauschalen entfällt.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde von EUR 920,- auf EUR 1.000,- angehoben. Da die Änderung bereits für 2011 gilt, wird die Erhöhung im Rahmen der Lohnabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt.
- Kinderbetreuungskosten
Kern der Neuregelung ist, dass die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern (z.B. Erwerbstätigkeit) keine Rolle mehr spielen und Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ohne Altersunterscheidung berücksichtigt werden. An der Abzugshöhe ändert sich hingegen nichts.
Stand: Oktober/2011