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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Steuer-ID ab 2022 auch im Minijob

Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2022 die Steuer-IDs ihrer gewerblichn Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Zudem müssen sie in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben.

Die Steuer-ID ist eine persönliche Identifikationsnummer, die nur einmal vergeben wird und dauerhaft gültig bleibt.


Stand: März/2022